Allgemeine PreSys-Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („PreSys-AGB“) bilden den allgemeinen vertraglichen Rahmen für sämtliche Verträge zwischen der BG prevent GmbH (nachfolgend „BG prevent“) und dem Kunden über Dienstleistungen und Tool-Nutzungen im Angebot von BG prevent.

(2) Sie gelten für alle Verträge über die Nutzung von PreSys sowie für sämtliche über die Plattform angebotenen Dienstleistungen, sofern nicht in den jeweiligen produktspezifischen Nutzungsbedingungen (z. B. PreSysCheck-AGB) oder in Individualvereinbarungen (Verträge, Angebote) etwas Abweichendes geregelt ist. Für den Vertragsabschluss bei Plus-Leistungen gilt § 4.

(3) Für einzelne Module oder Produkte gelten ergänzende besondere Nutzungsbedingungen. Im Falle von Widersprüchen gehen die jeweils spezielleren Regelungen vor. Die Rangfolge der Vertragsdokumente ist: (1) Individualvereinbarung (Vertrag/Angebot), (2) produktspezifische Nutzungsbedingungen, (3) diese PreSys-AGB.

(4) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

(5) Diese AGB gelten in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn BG prevent ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Dies gilt selbst dann, wenn im Rahmen einer Bestellung oder in sonstigen Dokumenten des Kunden auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird und BG prevent in diesem Fall nicht ausdrücklich widerspricht.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) BG prevent bietet auf der Internetseite https://www.einfacher-arbeitsschutz.de/ Dienstleistungen über die arbeitsmedizinische und/oder sicherheitstechnische Betreuung auf Basis der jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschrift der jeweiligen Berufsgenossenschaft für Unternehmen an.

(2) Alle öffentlichen Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(3) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot abgibt und BG prevent dieses annimmt. Die Annahme kann durch ausdrückliche Bestätigung (z. B. Bestätigungs-E-Mail) oder durch konkludente Leistungserbringung erfolgen.

(4) Die spezifischen Vertragsschlussmodalitäten für die einzelnen Produkte (z. B. automatisierter Bestellprozess mit Bestätigungs-E-Mail, Annahme eines individuellen Angebots) ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. Angebot.

 

§ 3 Leistungen von BG prevent

(1) BG prevent erbringt die jeweils vertraglich vereinbarten Leistungen – dies können Dienstleistungen (z. B. Vor-Ort-Betreuung, Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, arbeitsmedizinische Vorsorge) sowie Tool-Nutzungen (z. B. webbasierte Self-Service-Tools) sein.

(2) Der konkrete Leistungsumfang, die Leistungsgrenzen und die Durchführung der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, den produktspezifischen Nutzungsbedingungen sowie den Individualvereinbarungen (Vertrag/Angebot).

(3) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schuldet BG prevent keine über die vertraglich geschuldete Erbringung der vereinbarten Leistungen hinausgehenden fachlichen, beratenden oder rechtlichen Leistungen.

 

§ 4 Plus-Leistungen

(1) Der Kunde kann sog. Plus-Leistungen gesondert beauftragen. Ein Vertrag zwischen BG prevent und dem Kunden über Plus-Leistungen kommt zustande, wenn der Kunde auf seine digitale Anfrage das von BG prevent übermittelte Angebot annimmt.

(2) Plus-Leistungen sind:

  • Anlassbezogene Betreuung durch Betriebsarzt (165,00 €/Std.), durch Fachkraft für Arbeitssicherheit (87,00 €/Std.); Mindestabnahme von 5 Std.pro Auftrag.
  • Fahrtkosten Betriebsarzt (110,00 €/Std.), Fahrtkosten Fachkraft für Arbeitssicherheit (65,00 €/Std.).
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge und Untersuchungsleistungen, durchführbar in Gesundheitszentren von BG prevent, werden in Anlehnung an die jeweils gültige GOÄ mit dem Faktor 2,3 berechnet. Darüber hinaus kommt die GOÄ vereinbarungsgemäß nicht zur Anwendung.
  • Telefonische Beratung über Hotlines zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz/Mobilfunk abweichend: für Vertragsfragen 01801-223522, für Support PreSys 01801-003304 ausschließlich für PreSysCheck- oder PreSysComfort Basis-Kunden buchbar.
  • Begehungen von ausgelagerten Standorten (190,00 €, maximal 2 Stunden).
  • Ausschließlich für PreSysCheck-Kunden buchbar: Unterstützung bei der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen der Grundbetreuung nach Erstellung durch den Kunden; im Pauschalpreis inkludiert sind maximal 6 Std. bei Betreuungsgruppe 1 für 539,00 €, maximal 4 Std. bei Betreuungsgruppe 2 für 369,00 €, maximal 2 Std. bei Betreuungsgruppe 3 für 199,00 €.

(3) Für Plus-Leistungen gelten die allgemeinen Regelungen dieser AGB, soweit in der E-Mail-Bestätigung nichts Abweichendes geregelt ist.

(4) Werden vereinbarte Termine nicht eingehalten und haben dies der Auftraggeber und/oder dessen Beschäftigte zu vertreten, ist BG prevent berechtigt, bei Absagen von weniger als 3 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) vor dem vereinbarten Termin 100% der hierdurch entstandenen Ausfallzeiten unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht und des Datenschutzes in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass BG prevent ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale ist.

 

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde teilt BG prevent jede für den vertraglichen Leistungsumfang relevante Änderung (z. B. Beschäftigtenzahl, Ansprechpartner, Rechnungsanschrift) unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 30.09. des jeweiligen Kalenderjahres mit.

(2) Sofern der Kunde keine Mitteilung vornimmt, ist BG prevent berechtigt, die bisher gemeldeten Daten (insbesondere Beschäftigtenzahlen) ab dem 01.01. des jeweiligen Folgejahres zugrunde zu legen.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen für den Empfang elektronischer Rechnungen zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Eine Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Kunde BG prevent unverzüglich mitteilen.

(4) Der Kunde hat sicherzustellen, dass ihm elektronische Rechnungen zugehen können. Störungen an den Empfängereinrichtungen des Kunden oder sonstige Umstände in seinem Verantwortungsbereich, die den Zugang verhindern bzw. stören, gehen zu seinen Lasten.

(5) Weitere produkt- oder leistungsspezifische Mitwirkungspflichten (z. B. Bereitstellung von Unterlagen, Mitwirkung bei Vor-Ort-Terminen, technische Voraussetzungen für Tool-Nutzung, Sprachverständigung bei Untersuchungen) ergeben sich dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder den produktspezifischen Nutzungsbedingungen.

 

§ 6 Vergütung und Zahlungsmodalitäten

(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Vertragsverlängerung gültigen Preisliste von BG prevent sowie den im jeweiligen Vertrag oder Angebot vereinbarten Preisen.

(2) Soweit für Zahlungen nicht ein bestimmter Kalendertag als Fälligkeitstag bestimmt ist, werden sie nach Leistungserbringung fällig und sind spätestens 20 Tage nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Alle Zahlungen sind zum Fälligkeitszeitpunkt zzgl. der auf die jeweilige Leistung entfallenden Umsatzsteuer zu erbringen. Der Kunde gerät spätestens mit Ablauf des 20. Tages nach Zugang der Rechnung in Verzug.

(3) BG prevent ist berechtigt, nach eigener Wahl Rechnungen postalisch und/oder elektronisch an den Kunden zu übermitteln. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail, der die elektronische Rechnung beigefügt ist, als zugegangen.

(4) Produktbezogene Abrechnungsmodalitäten (z. B. jährliche Pauschalen, abrechenbare Stundensätze, Mindestabrechnungseinheiten, Ausfallentschädigungen) ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot.

 

§ 7 Vertragsdauer und -ende

(1) Die Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot. Sofern dort nichts Abweichendes geregelt ist, gilt: Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren und kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, frühestens jedoch zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.

(2) Die Kündigung bedarf der Textform.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

§ 8 Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

(2) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind nur mit rechtskräftig festgestellten, anerkannten oder unbestrittenen Forderungen statthaft.

(3) Dem Kunden steht nicht allein deshalb ein Zurückbehaltungsrecht zu, weil auf Rechnungen / Leistungsnachweisen keine probandenbezogenen Daten angedruckt werden. Ein dahingehender Anspruch des Kunden besteht nicht.

 

§ 9 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Sämtliche Unterlagen, Dokumente oder Dateien, die BG prevent im Rahmen der Erbringung der Leistungen einsetzt, sind urheberrechtlich geschützt. Soweit BG prevent nicht selbst die Schutzrechte an den Daten, Datensammlungen und Dokumenten besitzt, so besitzt sie die Rechte, die erforderlich sind, um dem Kunden die in diesen Bedingungen beschriebenen Nutzungsrechte einzuräumen.

(2) BG prevent räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich unbegrenztes Recht ein, die im Rahmen der Leistungen übergebenen oder zur Verfügung gestellten Unterlagen, Dokumente oder Dateien nur für den Zweck zu verwenden, für den diese vereinbarungsgemäß bestimmt sind.

(3) Die Nutzung ist allein dem Auftraggeber sowie dessen Beschäftigten vorbehalten. Eine Nutzung für oder durch Dritte ist untersagt.

(4) Die Veröffentlichung und Vervielfältigung sowie deren auszugsweise Verwendung in sonstigen Fällen bedürfen der schriftlichen Einwilligung durch BG prevent.

(5) Produktspezifische Nutzungsrechte (z. B. für Tool-Inhalte, SaaS-Nutzung) regeln die jeweiligen produktspezifischen Nutzungsbedingungen.

 

§ 10 Haftung

(1) BG prevent sowie ihre Erfüllungsgehilfen haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Bei einfach fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften BG prevent und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch beschränkt auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf. Soweit BG prevent sowie ihre Erfüllungsgehilfen im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gemäß vorstehendem Absatz für einfach fahrlässig verursachte Schäden haften, ist die Ersatzpflicht der Höhe nach pro Schadensfall begrenzt auf die in dem jeweiligen Vertrag oder Angebot vereinbarten Haftungshöchstgrenzen. Sofern dort keine abweichenden Grenzen vereinbart sind, gelten folgende Höchstbeträge:

  • 20.000.000,00 € für Sachschäden
  • 2.500.000,00 € für Vermögensschäden

(3) Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(4) BG prevent sichert das Bestehen angemessener Haftpflichtversicherungen für die Dauer des Vertrages zu.

 

§ 11 Datenschutz

(1) Die BG prevent GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der von ihm registrierten Nutzer im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung des Online-Portals als datenschutzrechtlich Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, soweit dies zur Registrierung, Bereitstellung, Nutzung und Weiterentwicklung des Portals, zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses, zur Gewährleistung der Informationssicherheit sowie zur Fehleranalyse und Missbrauchsprävention erforderlich ist.

(3) Zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen und sicheren Betriebs des Portals werden insbesondere technische Nutzungs- und Protokolldaten verarbeitet. Hierzu können insbesondere Angaben zum Zeitpunkt der Nutzung, zu Anmeldevorgängen, aufgerufenen Inhalten sowie zur verwendeten IP-Adresse gehören.

(4) Die BG prevent kann zur Erbringung ihrer Leistungen verbundene Unternehmen sowie externe Dienstleister einsetzen. Soweit hierbei personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

(5) Die BG prevent trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Veränderung oder sonstiger unrechtmäßiger Verarbeitung.

(6) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von BG prevent.

 

§ 12 Mindestlohn, soziale Verantwortung

(1) BG prevent garantiert die stetige und fristgerechte Zahlung des geltenden Mindestlohns (Mindestlohngesetz) an ihre Arbeitnehmer und weist die Zahlung auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich durch Vorlage geeigneter aktueller Dokumente nach. BG prevent verpflichtet die von ihr eingesetzten Nachunternehmer vertraglich in gleichem Umfang zur Einhaltung der vorstehenden Pflichten.

(2) BG prevent bekennt sich zur sozialen Verantwortung gegenüber den eigenen Mitarbeitenden und der Gesellschaft. Um dem Anspruch bezüglich Anerkennung und Achtung der Menschenrechte gerecht zu werden, fordert BG prevent von ihren unmittelbaren Zulieferern, dass sie die menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen einhalten, die in der Grundsatzerklärung von BG prevent vorgegeben sind.

 

§ 13 Änderungen der AGB

(1) BG prevent ist berechtigt, diese AGB zu ändern und/oder zu ergänzen, insbesondere für den Fall einer Änderung der Gesetzeslage und/oder der Rechtsprechung. Über die Änderung wird der Kunde in Textform unter Übersendung der geänderten AGB informiert.

(2) Betreffen die Änderungen ausschließlich Nebenbestimmungen oder die Leistungsbeschreibung und sind sie durch einen sachlichen Grund veranlasst sowie für den Kunden zumutbar, gilt die Zustimmung als erteilt, wenn der Kunde den Änderungen nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Sachliche Gründe können insbesondere sein: neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen, Gerichtsurteile, die Auswirkungen auf den Dienst oder die Vertragsbedingungen haben, die Notwendigkeit, Sicherheitslücken zu schließen, technische Weiterentwicklungen oder Veränderungen der eingesetzten Technologien, die Einführung neuer Leistungen oder Module, sofern die bisherigen Leistungen dadurch nicht beeinträchtigt werden.

(3) Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung berühren, insbesondere Änderungen des Entgelts oder der vertraglichen Hauptleistungspflichten, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

(4) Widerspricht der Kunde fristgerecht oder verweigert er eine erforderliche Zustimmung, gelten die bisherigen Regelungen fort. Beide Parteien können den Vertrag in diesem Fall mit der für ordentliche Kündigungen geltenden Frist in Textform kündigen.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bonn.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.